MIT DIESEN VOLLMACHTEN SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE:
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht legitimieren Sie weiterhin eine andere Person, für Sie entscheiden und handeln zu können, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind. Hier regeln Sie die Erlaubnisse – zum Beispiel für Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen inklusive digitaler Welt.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben.
Sorgerechtsverfügung
Familien mit Kindern unter 18 Jahren empfehlen Rechtsanwälte zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung fertigen zu lassen. Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. um die Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern dürfen.
Unternehmervollmacht
Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen. Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer.
SERVICE-SCHUTZBRIEF
Stellen Sie sich vor, ein Angehöriger ist im Krankenhaus und die Ärzte fragen nach rechtlichen Vorsorgedokumenten. Wüssten Sie, was zu tun ist? Wo sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufbewahrt? Wer darf entscheiden und Unterschriften leisten?
Wir haben die Antworten – und das 24/7!